

Robert Bargolini G.I.S.S.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen & Lizenzbedingungen (AGB)
für GISS FieldRapport Pro
Stand: Oktober 2026
§ 1 Allgemeines & Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Software-Lizenzen (In-App-Abos und Jahreslizenzen von GISS FieldRapport Pro), Beratungen, Angebote und Leistungen von Robert Bargolini gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers/Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Vertragsgegenstand & Software-Nutzung (GISS FieldRapport Pro)
(1) GISS FieldRapport Pro ist eine mobile Applikation zur Baudokumentation, Leitungs- und Schadenserfassung, die primär lokal auf dem Endgerät des Nutzers (Offline-First-Architektur via IndexedDB) arbeitet.
(2) Nach Ablauf der Testphase (Standard-Testmodus) erfordert die Nutzung aller Funktionen den Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements (z. B. Jahreslizenz über Google Play oder Firmen-Lizenzschlüssel).
(3) An allen überlassenen Unterlagen, Programmen, Auswertungen und Entwürfen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im App Store (Google Play) oder direkt ausgewiesenen Nettopreise bzw. Bruttopreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) In-App-Abonnements und Lizenzen über den Google Play Store werden über die Zahlungsabwicklung von Google abgerechnet; es gelten die dortigen Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.
§ 4 Gewährleistung & Software-Verfügbarkeit
(1) Da GISS FieldRapport Pro offline-fähig ist und auf lokalen Gerätespeichern arbeitet, wird keine Garantie für die absolute Fehlerfreiheit der Software unter allen denkbaren Hardware- und Betriebssystem-Konfigurationen übernommen.
(2) Für optionale Online-Dienste (wie Adresssuche über Nominatim/OpenStreetMap, KI-Foto-Materialzählung oder In-App Street View) ist eine funktionierende Internetverbindung des Nutzers erforderlich; bei Ausfällen dieser externen APIs übernehmen wir keine Haftung.
(3) Mängelansprüche für Software verjähren in 12 Monaten ab Bereitstellung.
§ 5 Haftungsausschluss
(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Da die App Mess-, Aushub- und Baudokumentationsdaten verarbeitet, obliegt die endgültige bautechnische Prüfung und Freigabe vor Ort stets dem anwendenden Fachpersonal. Für fehlerhafte bauseitige Eingaben oder Fehlinterpretationen von Messwerten (z. B. RTK-GPS oder Aushub-Berechnungen) wird keine Haftung übernommen.
§ 6 Datenschutz & Datenspeicherung
(1) GISS FieldRapport Pro speichert Projektdaten, Fotos und Berichte lokal auf dem Gerät des Nutzers. Der Nutzer ist für die regelmäßige Durchführung von Daten-Backups (z. B. Export von .giss-Dateien) selbst verantwortlich.
(2) Es werden keine sensiblen Projektdaten ungefragt auf fremde Server übertragen. Details zur Datenverarbeitung bei optionalen Online-Diensten sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
§ 7 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Republik Italien unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), sofern keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Inhabers in Trient (Italien) / Cles / zuständiges Gericht in der Provinz Trient, sofern sich aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes ergibt.